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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BEC – EDV-Dienstleistungen (30.05.2010)
1. Geltungsbereich
[ 1.1. ]
Die Folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) sind Bestandteil aller Verträge
mit BEC – EDV-Dienstleistungen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen
bedürfen der Schriftform und sind nur dann gültig, wenn sie von BEC –
EDV-Dienstleistungen schriftlich bestätigt wurden.
[ 1.2. ]
Durch schriftliche sowie mündliche Auftragserteilung erklärt sich der Kunde
ausdrücklich mit den AGB einverstanden.
[ 1.3. ]
BEC – EDV-Dienstleistungen erbringt alle Lieferungen und Leistungen
ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
[ 1.4. ]
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des
Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann
ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegen der AGB des Kunden unsere Leistungen
vorbehaltlos erbringen.
[ 1.5. ]
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der
Parteien.
[ 1.6. ]
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach deren
Veröffentlichung auf www.zu-tun.de wirksam, sofern der Kunde den jeweiligen
Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung widerspricht.
2. Leistungen
[ 2.1. ]
Die Dienstleistung von BEC – EDV-Dienstleistungen ist zum Einen die Erstellung
von Internetpräsenzen und die Überspielung der Daten auf dem Server des
entsprechenden Providers, und zum Anderen alle Arbeiten im dtp-Bereich, sowie
die Erstellung von Entwürfen und Reinzeichnungen für beide Bereiche. Weiterhin
erstrecken sich die Leistungen auch auf die Erstellung von Programmen und
Programmteilen für mobile IT-Geräte.
[ 2.2. ]
Die Überwachung der Funktion der Internetpräsenz ist in einem gesonderten
Wartungsvertrag zu vereinbaren.
3. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten
[ 3.1. ]
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird BEC –
EDV-Dienstleistungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen
Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. BEC –
EDV-Dienstleistungen hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. BEC –
EDV-Dienstleistungen übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden
beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei
von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
[ 3.2. ]
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter
verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der
unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit
Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde BEC – EDV-Dienstleistungen die
jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung
eingeschaltete Personen frei.
4. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
[ 4.1. ]
Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn beiderseits eine entsprechende
schriftliche Vereinbarung unterzeichnet wird (auch durch E-Mail möglich).
[ 4.2. ]
Die Angebote von BEC – EDV-Dienstleistungen sind freibleibend und
unverbindlich. Bei Fremdleistungen gilt eine schriftliche Termin- und
Preiszusage als unverbindlicher Richtpreis / Richttermin und nicht als
verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten
können.
[ 4.3. ]
Ein Vertrag über die Pflege von Internetpräsenzen wird auf unbestimmte Zeit
geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von
Gründen mit einer Frist von 12 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
[ 4.4. ]
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch E-Mail
als gewahrt gilt.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
[ 5.1. ]
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von BEC
– EDV-Dienstleistungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert
werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
[ 5.2. ]
Bei Verstoß gegen Punkt [ 5.1. ] hat der Auftraggeber BEC –
EDV-Dienstleistungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten
Vergütung zu zahlen.
[ 5.3. ]
BEC – EDV-Dienstleistungen überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck
erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur
das einfache Nutzungsrecht übertragen. BEC – EDV-Dienstleistungen bleibt in
jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat,
berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der
Eigenwerbung zu verwenden.
[ 5.4. ]
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
Vereinbarung zwischen BEC – EDV-Dienstleistungen und Auftraggeber. Die
Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der
Vergütung über.
6. Preise und Zahlung
[ 6.1. ]
BEC – EDV-Dienstleistungen ist berechtigt, die Preise jederzeit zu
erhöhen. Die Änderung wird zur nächsten Abrechnungsperiode wirksam. Die Preise
sind Festpreise. Im Verzugsfall berechnet BEC – EDV-Dienstleistungen Zinsen in
Höhe von zehn Prozent. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der
Mindestzins.
[ 6.2.1 Internetauftritte ]
Bei Auftragsbestätigung ab 2.000,00 € Gesamtvolumen des Auftrages sind 30% der
Auftragssumme fällig. 50% werden fällig bei Fertigstellung und 20% bei Upload
ins Internet. Die Zahlungsfrist beträgt fünf Werktage ab Rechnungsdatum. Bei
Zahlungsverzug ist BEC – EDV-Dienstleistungen berechtigt, die vertraglichen
Leistungen zu unterbinden.
[ 6.2.2 Programmerstellung ]
Bei Auftragsbestätigung ab 3.000,00 € Gesamtvolumen des Auftrages sind 30% der
Auftragssumme fällig. 50% werden fällig bei Fertigstellung und 20% bei Übergabe
des kompletten Programmcodes. Die Zahlungsfrist beträgt fünf Werktage ab
Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug ist BEC – EDV-Dienstleistungen berechtigt,
die vertraglichen Leistungen zu unterbinden.
[ 6.3. ]
Alle anderen Gebühren erfolgen monatlich bzw. nach ausgeführter Arbeit. Bei Änderungen
verpflichtet sich BEC – EDV-Dienstleistungen dem Kunden davon Mitteilung zu
machen.
7. Eigentum, Rückgabepflicht
[ 7.1. ]
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt,
nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind BEC –
EDV-Dienstleistungen spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt
zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
[ 7.2. ]
Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der
Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
8. Herausgabe von Daten
[ 8.1. ]
BEC – EDV-Dienstleistungen ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien
und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass BEC –
EDV-Dienstleistungen ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt,
ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
[ 8.2. ]
Hat BEC – EDV-Dienstleistungen dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten
zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von BEC –
EDV-Dienstleistungen verändert werden, soweit nicht anders vereinbart.
[ 8.3. ]
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und
offline trägt der Auftraggeber.
[ 8.4. ]
BEC – EDV-Dienstleistungen haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von BEC –
EDV-Dienstleistungen ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien
und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
9. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
[ 9.1. ]
Der Auftraggeber legt BEC – EDV-Dienstleistungen vor Ausführung der
Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
[ 9.2. ]
BEC – EDV-Dienstleistungen die Produktionsüberwachung durchführen, schließen BEC
– EDV-Dienstleistungen und der Auftraggeber darüber eine schriftliche
Vereinbarung ab. Führt BEC – EDV-Dienstleistungen die Produktionsüberwachung
durch, entscheidet BEC – EDV-Dienstleistungen nach eigenem Ermessen und gibt
entsprechende Anweisungen.
[ 9.3. ]
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber BEC –
EDV-Dienstleistungen zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
[ 10.1. ]
Im Rahmen des Auftrags besteht für BEC – EDV-Dienstleistungen Gestaltungsfreiheit.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er
die Mehrkosten zu tragen.
[ 10.2. ]
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber
zu vertreten hat, so kann BEC – EDV-Dienstleistungen eine angemessene Erhöhung
der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann BEC –
EDV-Dienstleistungen auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
[ 10.3. ]
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an BEC –
EDV-Dienstleistungen übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese
Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung
nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von
Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber BEC – EDV-Dienstleistungen im
Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
11. Haftung
[ 11.1. ]
Die Seiten von Internetangeboten werden ausschließlich von BEC –
EDV-Dienstleistungen gewartet. Bei Wartung durch eine unauthorisierte dritte
Person kann der Wartungsvertrag von BEC – EDV-Dienstleistungen einseitig
gekündigt werden - dies steht in Zusammenhang mit der Gewährleistung der
Funktionalität der Seiten.
[ 11.2. ]
Für Schäden haftet BEC – EDV-Dienstleistungen nur dann, wenn BEC –
EDV-Dienstleistungen oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise
verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von BEC –
EDV-Dienstleistungen oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
[ 11.3. ]
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder
indirekt durch Datenüberspielung verursacht wurden.
[ 11.4. ]
Für Störungen innerhalb des Internet können wir keine Haftung übernehmen.
[ 11.5. ]
In jedem Fall ist die Haftung von BEC – EDV-Dienstleistungen beschränkt auf
einen Betrag von € 100,00 pro Schadenfall.
12. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
[ 12.1. ]
BEC – EDV-Dienstleistungen ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des
Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von
Rechtsverstößen oder Inhalten ist BEC – EDV-Dienstleistungen berechtigt, die
Präsenzen nicht zu veröffentlichen. BEC – EDV-Dienstleistungen wird den Kunden
unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
[ 12.2. ]
Folgende Inhalte werden durch BEC – EDV-Dienstleistungen nicht verbreitet:
Pornographische
Inhalte gleich welcher Art (inklusive Bannerwerbung, Verweise, etc.)
Hassmitteilungen
aller Art (Rassismus, Aufrufe zur Gewalt, etc.)
Informationen,
welche ausdrücklich Urheberrechte Dritter verletzen
Unerlaubte
Glücksspiele im Sinne des Lotteriegesetzes
[ 12.3. ]
BEC – EDV-Dienstleistungen ist eine Agentur für EDV-Dienstleistungen und kein
Hosting-Unternehmen. Internetseiten werden jedoch bei einem renommierten
Hosting-Unternehmen mit Einverständnis des Kunden untergebracht, um eine
möglichst einwandfreie Funktion zu gewährleisten.
[ 12.4. ]
BEC – EDV-Dienstleistungen übernimmt keine Garantie dafür, dass die Server der
entsprechenden Provider für einen bestimmten Dienst, oder eine bestimmte
Software geeignet oder permanent verfügbar sind.
[ 12.5. ]
Es wird darauf hinweisen, dass es Unterbrechungen durchaus geben kann, zwecks
Wartungsarbeiten oder Modifizierungen. Dies ist in der Regel aber nur von
kurzer Dauer und außerhalb der Geschäftszeiten zu erwarten. Dem Kunden sind
diese Umstände bekannt und er nimmt sie in Kauf.
13. Pflichten des Kunden
[ 13.1. ]
Daten, die an BEC – EDV-Dienstleistungen - gleich in welcher Form - übermittelt
werden, sind durch den Kunden Nachzuhalten. Der Kunde stellt vor Übermittlung
Sicherheitskopien her. Bei Datenverlust verpflichtet sich der Kunde, die
betreffenden Daten nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.
[ 13.2. ]
Der Kunde sichert zu, dass die BEC – EDV-Dienstleistungen von ihm mitgeteilten
Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, BEC –
EDV-Dienstleistungen jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten
Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von BEC – EDV-Dienstleistungen
binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.
[ 13.3. ]
Der Kunde gestattet BEC – EDV-Dienstleistungen auf der Homepage "projekte.zu-tun.de" einen Link auf die
Internetseite des Kunden zu programmieren und diese in der Rubrik Referenzen
auszustellen.
14. Datenschutz
[ 14.1. ]
BEC – EDV-Dienstleistungen weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass
personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. BEC
– EDV-Dienstleistungen weist des weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen
der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritte
übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain
veröffentlicht werden einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in so
genannten Whois-Datenbanken.
[ 14.2. ]
BEC – EDV-Dienstleistungen weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der
Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach
dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann.
Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte
Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden
aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet
sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit
einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit
der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten
trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
15. Schlussbestimmungen
[ 15.1. ]
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des
Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des
Schriftformerfordernisses.
[ 15.2. ]
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten
Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma BEC – EDV-Dienstleistungen und dem
Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Erfüllungsort
und Gerichtsstand für alle Leistungen ist Köln.
[ 15.3. ]
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen rechtsunwirksam oder lückenhaft
sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt und der Vertrag bleibt
verbindlich.
Köln, den 30.05.2010